Die Autoindustrie und die Regierung haben eine Niederlage erfahren müssen. Die Revision nach der ersten Verhandlungsrunde hat das Bundesverwaltungsgericht nicht im Sinne der Kommunen entschieden.
„Der Weg für Fahrverbote ist frei:
Künftig können Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht
eingehalten werden, Dieselautos aussperren. Solche Fahrverbote könnten
auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden,
entschied das Bundesverwaltungsgericht. Ob sie Fahrverbote einführen,
entscheiden die örtlichen Behörden nun selbst.
Millionen Dieselfahrer
könnten demnach bald nicht mehr unbegrenzt in Ballungsräume mit hoher
Luftbelastung einfahren. Das Urteil sieht allerdings auch
Übergangsfristen vor. So seien in Stuttgart Fahrverbote für
Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 möglich.“
Bundeskanzlerin
Merkel relativiert die Folgen. Es sei nicht die ganze Fläche des Landes
betroffen und außerdem könnten die gerügten Kommunen ja auch gezielt
reagieren. Kosten und Einschränkungen bleiben an den Verbrauchern und
betroffenen Kommunen hängen.
(27.02.2018 sun)
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/diesel-fahrverbot-staedte-koennen-fahrverbote-verhaengen-a-1195637.html