“Damit wäre dann jeder Streit über die Zulässigkeit digitaler Vorstandswahlen ausgeräumt”, so Papier weiter. Durch eine ausdrückliche Grundgesetzänderung könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, künftig Parlamentswahlen unter besonderen Umständen digital durchzuführen. In jedem Fall müssten die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet bleiben.
“Die Abgeordneten sind stets in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen”, so der frühere Verfassungsrichter. Grüne und FDP halten eine Grundgesetzänderung bislang nicht für notwendig, um digitale Parteitage mit Wahlen zu ermöglichen. Union und SPD diskutieren derzeit noch über Möglichkeiten, Wahlen auch ohne Präsenzparteitage abzuhalten.
Bild und Text über dts Nachrichtenagentur